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Schleswig-Holstein

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Zukunftsprogramm Arbeit

In Schleswig-Holstein wird im Rahmen des Weiterbildungsbonus die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert.

Wer wird gefördert?

Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Das Weiterbildungsseminar muss mindestens 16 Stunden und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen. Es soll bei einem Weiterbildungsträger stattfinden, der seinen Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein unterhält.
Höhe der Förderung: Zuschuss zu den Kosten des Weiterbildungsseminars bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, sofern das Unternehmen den Beschäftigten zur Teilnahme an der Weiterbildung freistellt – sonst maximal 45 Prozent der Weiterbildungskosten.
Informationen: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB) und Landesregierung Schleswig-Holstein