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Brandenburg

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Bildungsscheck, Förderung individueller Qualifizierung für Beschäftigte

Mit dem neuen „Bildungsscheck Brandenburg“ fördert das Land berufliche Weiterbildungen, die mehr als 715 Euro kosten und spätestens am 31.3.2015 abgeschlossen sind. Im laufenden Kalenderjahr wird nur ein Weiterbildungsscheck ausgestellt. Er darf nicht für mehrere Kurse gesplittet werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg.
Höhe der Förderung: Der Bildungsscheck deckt höchstens 70 Prozent der Kursgebühren ab. Es gibt keine Förderhöchstgrenze. Die Weiterbildung muss zunächst aus eigener Tasche bezahlt werden und nach Abschluss des Kurses werden die Kosten erstattet.
Informationen: Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg oder Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie.