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Thüringen

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Weiterbildungsscheck

In Thüringen wird die selbst organisierte berufliche Weiterbildung für Beschäftigte und Selbstständige aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaats gefördert. Die zuletzt im September 2012 novellierte Thüringer Weiterbildungsrichtlinie legt fest, unter welchen Voraussetzungen Zuschüsse gewährt werden.

Wer wird gefördert?

Unterstützt werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Thüringer Unternehmen (ausgenommen öffentlicher Dienst) beziehungsweise in Thüringen Selbstständige. Für beide Personengruppen gilt: Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss zwischen 20.000 und 40.000 Euro (bei Ehepaaren zwischen 40.000 und 80.000 Euro) liegen.

Höhe der Förderung: Es wird ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung gewährt. Einen Zuschuss von 70 Prozent erhalten Personen ab dem 45. Lebensjahr und Personen, die nach Elternzeit oder Pflegezeit wieder einsteigen sowie Personen, die eine Nachqualifizierung absolvieren. Der Zuschuss ist auf 500 Euro pro Kalenderjahr begrenzt und wird ausgezahlt, wenn Teilnahme und Kosten der Weiterbildungsmaßnahme nachgewiesen wurden.

Informationen: Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung